Ob Sie sich gegen eine Strafanzeige zur Wehr setzen oder selbst Opfer einer Straftat geworden sind und nun Ihre Rechte vertreten möchten: die Zuhilfenahme eines Strafverteidigers oder Opferanwalt kann stets sinnvoll sein. Insbesondere als Verletzter von Körperverletzungsdelikten können in einem Strafverfahren bereits Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht und ein separates Zivilverfahren vermieden werden.
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und im Strafbefehlsverfahren
- Erstattung von Strafanzeigen
- Nebenklagevertretung